18 Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein — kostenlos testen
Zwei Fragen aus jedem der neun amtlichen Wissensgebiete, im Format der echten
A1/A3-Prüfung: vier Antworten, eine richtig. Nach jedem Klick die Erklärung, am Ende die
Auswertung nach Gebiet. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Stand: September 2026 · eigene Fragen zu den Wissensgebieten der Verordnung (EU) 2019/947 — der amtliche Katalog ist nicht veröffentlicht
So funktioniert die echte Prüfung
Die Online-Prüfung zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 beim Luftfahrt-Bundesamt hat 40 Fragen aus
neun Wissensgebieten; bestanden ist sie ab 75 Prozent, also 30 richtigen Antworten. Sie kann
beliebig oft wiederholt werden, die Gebühr von 25 € fällt nur einmal an — es gibt also keinen Grund zur
Nervosität, aber jeden Grund, den Stoff wirklich zu können: Wer sich durchrät, trägt die Lücke mit in die
Luft.
Der Test hier ist bewusst kürzer: 18 Fragen, zwei je Gebiet. Das reicht, um zu sehen, wo es sitzt
und wo nicht. Die Fragen sind eigene Formulierungen zu denselben Wissensgebieten — den amtlichen
Fragenkatalog gibt es nicht zu kaufen, bei niemandem.
Ohne JavaScript sehen Sie alle Fragen samt Antworten
und Erklärungen untereinander — zum Lesen reicht das, zum Testen braucht es den Klick.
Wie hoch darf in der offenen Kategorie grundsätzlich geflogen werden?
Richtig ist A: 120 m über der Erdoberfläche. Die Grenze sind 120 m über der Erdoberfläche — nicht über dem Startpunkt. Am Hang oder im Gebirge wandert die erlaubte Höhe also mit dem Gelände mit.
Ab wann muss sich ein Drohnenbetreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren?
Richtig ist A: Ab 250 g Startmasse oder wenn die Drohne einen Sensor für personenbezogene Daten hat. Registrierungspflicht besteht ab 250 g Startmasse — und unabhängig vom Gewicht, sobald die Drohne z. B. eine Kamera hat und kein Spielzeug im Sinne der Spielzeugrichtlinie ist. Registriert wird der Betreiber, nicht jede einzelne Drohne.
Welcher Abstand gilt um Flugplätze ohne Kontrollzone?
Richtig ist A: 1,5 km um die Start- und Landeflächen. 1,5 km um die Start- und Landeflächen von Flugplätzen ohne Kontrollzone. In Kontrollzonen von Flughäfen ist der Betrieb ohne Erlaubnis der Flugverkehrskontrollstelle untersagt.
Sie wollen eine 400-g-Drohne mit Kamera über ein fremdes Wohngrundstück fliegen. Was gilt?
Richtig ist A: Nur mit Zustimmung des Eigentümers oder sonst Nutzungsberechtigten. Über Wohngrundstücken ist der Betrieb ab 250 g Startmasse — oder mit Aufnahmeausrüstung — nur mit Zustimmung des Berechtigten zulässig.
Ein Rettungshubschrauber nähert sich Ihrem Betriebsbereich. Was tun Sie?
Richtig ist A: Sofort ausweichen, tief gehen oder landen. Bemannte Luftfahrt hat immer Vorrang. Die Drohne muss ausweichen — im Zweifel unverzüglich landen. Das gilt auch für Polizei- und Rettungsflüge in geringer Höhe.
Richtig ist A: Der Überflug ist in jeder Unterkategorie der offenen Kategorie verboten. Menschenansammlungen dürfen in der offenen Kategorie nie überflogen werden — unabhängig von Gewicht, Klasse und Höhe.
Sie haben abends zwei Bier getrunken und wollen noch eine kurze Runde fliegen. Was gilt?
Richtig ist A: Fliegen unter Alkoholeinfluss ist untersagt. Ein Fernpilot darf eine Drohne nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten führen. Dasselbe gilt für starke Übermüdung.
Richtig ist A: Er führt dazu, dass Kontrollen übersprungen und Grenzen ausgereizt werden. Zeit- und Erwartungsdruck ist eine der häufigsten Ursachen für Drohnenunfälle: die Vorflugkontrolle fällt aus, der Flug wird bei Grenzwetter angetreten, der Abbruch kommt zu spät.
Was bedeutet „Betrieb in Sichtweite" (VLOS) konkret?
Richtig ist A: Ständiger direkter Sichtkontakt ohne Hilfsmittel — Korrektionsbrille ausgenommen. Der Fernpilot muss die Drohne ohne Hilfsmittel sehen; eine Sehhilfe zählt nicht als Hilfsmittel. Kameraflug (FPV) ist nur mit einem Luftraumbeobachter neben dem Piloten zulässig.
Die Funkverbindung zur Drohne bricht ab. Was passiert im Normalfall?
Richtig ist A: Das Failsafe-Verfahren greift — Rückkehr zum Startpunkt oder Landung. Failsafe ist meist „Return to Home". Genau darum muss die Rückkehrhöhe vor dem Start über alle Hindernisse gelegt und der Startpunkt korrekt erfasst werden.
Richtig ist A: Bei etwa 40–60 % Ladung, kühl, trocken und feuerfest. Lagerladung 40–60 %, kühl und trocken, in feuerfestem Behältnis. Aufgeblähte oder beschädigte Zellen gehören sofort aus dem Betrieb — Brandgefahr.
Wozu dient die Geo-Sensibilisierung („Geo-Awareness") einer Drohne?
Richtig ist A: Sie warnt vor geografischen UAS-Gebieten, ersetzt aber nicht die eigene Prüfung. Geo-Sensibilisierung ist eine Warnfunktion mit möglicherweise veralteten Daten. Die Verantwortung für die Prüfung des Fluggebiets bleibt beim Fernpiloten.
Sie filmen mit der Drohne über einem öffentlichen Platz, Passanten sind erkennbar. Was gilt?
Richtig ist A: Die Datenschutz-Grundverordnung gilt, eine Rechtsgrundlage ist nötig. Erkennbare Personen sind personenbezogene Daten. Die Ausnahme für rein private Tätigkeiten greift bei Aufnahmen im öffentlichen Raum und bei Veröffentlichung regelmäßig nicht.
Welche Rolle spielt die Metadaten-Speicherung (z. B. GPS-Koordinaten) in Fotos für den Datenschutz?
Richtig ist A: Sie kann den genauen Aufnahmeort preisgeben, etwa eines Privatgrundstücks. GPS-Metadaten in Bilddateien können ungewollt den genauen Standort preisgeben — etwa den eines Wohnhauses. Vor einer Veröffentlichung lohnt sich ein bewusster Blick auf die Metadaten.
Welche Versicherung ist für den Drohnenbetrieb in Deutschland vorgeschrieben?
Richtig ist A: Eine Halter-Haftpflichtversicherung für das unbemannte Luftfahrzeug. Für jedes unbemannte Luftfahrzeug ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht — auch privat und auch bei Kleinstdrohnen. Eine Privathaftpflicht deckt Drohnen nur, wenn der Tarif sie ausdrücklich einschließt.
Deckt eine private Haftpflichtversicherung automatisch auch Drohnenschäden ab?
Richtig ist A: Nicht automatisch — nur wenn der Tarif Drohnen ausdrücklich einschließt. Ob und bis zu welchem Gewicht eine Privathaftpflicht Drohnen einschließt, ist von Tarif zu Tarif verschieden; ältere Policen schließen Luftfahrzeuge oft ganz aus. Ohne schriftliche Bestätigung des Versicherers gilt: nicht versichert — dann ist eine eigene Drohnen-Haftpflicht nötig.
Jemand bittet Sie, mit der Drohne ein kleines Paket über eine Gefängnismauer zu bringen. Wie reagieren Sie?
Richtig ist A: Ablehnen — Betrieb über Justizvollzugsanstalten ist verboten und der Zweck strafbar. Der Betrieb über Justizvollzugsanstalten ist untersagt, Abwurf in der offenen Kategorie ohnehin verboten, und der Transport wäre Beihilfe zu einer Straftat.
Sie beobachten eine fremde, offensichtlich autonom operierende Drohne in verdächtiger Nähe zu einer geschützten Anlage. Wie reagieren Sie?
Richtig ist A: Beobachtung dokumentieren, wenn möglich, und den zuständigen Behörden melden. Ein Eingriff in eine fremde Drohne kann selbst strafbar sein und ist zudem riskant. Richtig ist, Beobachtungen — Ort, Zeit, Aussehen — festzuhalten und den zuständigen Stellen zu melden.
Weiterüben
Die kostenlose Probe zeigt sechs weitere Fragen so, wie die Prüfung sie stellt —
eine nach der anderen, mit gemischten Antworten. Zu jedem Gebiet gibt es eine
eigene Seite mit Erklärung. Wer den ganzen Katalog will — 220 Fragen mit
Erklärung, Simulator im Prüfungsformat, Auswertung nach Gebiet —, findet ihn ab 19 €,
einmalig für zwölf Monate. Das kostenlose Training des Luftfahrt-Bundesamts reicht vielen; wer damit
zurechtkommt, braucht uns nicht.