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Ratgeber

Drohne unter 250 g: Was ohne Führerschein gilt

Unter 250 g brauchen Sie keinen Kompetenznachweis — das ist der einzige große Unterschied. Registrierung, Versicherung, Höhe, Sichtweite und die Verbotszonen gelten trotzdem, und über das Grundstück des Nachbarn darf auch die Mini-Drohne nicht einfach fliegen.

Stand: Oktober 2026 · nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, LuftVO, LBA, Austro Control und BAZL

Inhalt
  1. Auf einen Blick
  2. Warum unter 250 g kein Führerschein nötig ist
  3. Registrieren: ja, sobald eine Kamera dran ist
  4. Versicherung: auch unter 250 g Pflicht
  5. Diese Regeln gelten auch für die leichte Drohne
  6. Darf eine Drohne unter 250 g über Grundstücke fliegen?
  7. Mindestalter
  8. Die 250-g-Falle
  9. Österreich und Schweiz
  10. Weiterlesen

Auf einen Blick

  • Kein Kompetenznachweis für C0-Drohnen, ältere Drohnen unter 250 g und Eigenbauten unter 250 g.
  • Registrierung als Betreiber, sobald eine Kamera an Bord ist — außer bei Spielzeug. In Deutschland 20 €, einmalig.
  • Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jede Drohne Pflicht, auch unter 250 g.
  • Höchstens 120 m über Grund, immer in Sichtweite, nie über Menschenansammlungen.
  • Über Wohngrundstücke nur mit Zustimmung — die Mini-Drohne mit Kamera ist nicht ausgenommen.
  • Mindestalter in Deutschland 16 Jahre, außer bei Spielzeug oder unter Aufsicht.

Warum unter 250 g kein Führerschein nötig ist

Die EU-Verordnung verlangt für die Unterkategorie A1 nur bei Drohnen der Klasse C1 einen Online-Lehrgang mit Prüfung. Für leichtere Drohnen genügt, dass der Pilot „mit den vom Hersteller des UAS erstellten und mitgelieferten Anweisungen vertraut“ ist (UAS.OPEN.020 der Verordnung (EU) 2019/947). Das Luftfahrt-Bundesamt formuliert es so: „Der Kompetenznachweis A1/A3 ist in der Unterkategorie A1 nicht verpflichtend für UAS der Klasse C0 und UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g.“

Das gilt für drei Arten von Drohnen:

  • Klasse C0 — neuere Drohnen mit C0-Label, etwa die DJI-Mini-Reihe.
  • Ältere Drohnen ohne Label, die vor dem 1. Januar 2024 auf den Markt kamen und mit Nutzlast unter 250 g wiegen.
  • Eigenbauten unter 250 g einschließlich Nutzlast und mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 19 m/s.

Mit diesen Drohnen dürfen Sie in A1 auch über einzelne unbeteiligte Personen fliegen — das soll aber vermieden werden, wo es geht. Über Menschenansammlungen nie.

Registrieren: ja, sobald eine Kamera dran ist

Registriert wird nicht die Drohne, sondern Sie als Betreiber. Pflicht ist das ab 250 g — und darunter, sobald die Drohne einen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann, also praktisch jede Kamera. Ausgenommen ist nur Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie (Art. 14 Abs. 5 VO 2019/947). Das LBA: „Registrieren müssen sich auch Betreiber von UAS mit weniger als 250 g Höchstabflugmasse, wenn das UAS mit einem Sensor … z.B. einer Kamera, ausgestattet ist und es sich nicht um ein Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG handelt.“

Ob Ihre Drohne als Spielzeug gilt, legt der Hersteller fest — es steht in der Konformitätserklärung. Eine DJI Mini ist kein Spielzeug. In Deutschland kostet die Registrierung 20 € und gilt ohne Ablaufdatum; die e-ID kommt sichtbar an jede Drohne. Der ganze Ablauf: Drohne registrieren beim LBA.

Versicherung: auch unter 250 g Pflicht

In Deutschland schreibt § 43 LuftVG für jedes Luftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung vor, ohne Gewichtsgrenze — auch für die Mini-Drohne. Das LBA: „Der Betrieb eines UAS ohne Haftpflichtversicherung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.“ Der Nachweis gehört bei jedem Flug in die Tasche. Gerade bei Drohnen bis 250 g deckt manchmal die Privathaftpflicht das schon ab — aber nur, wenn der Tarif Drohnen ausdrücklich einschließt. Alles dazu: Drohnenversicherung.

Diese Regeln gelten auch für die leichte Drohne

  • 120 m Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche (Art. 4 VO 2019/947).
  • Sichtweite: Die Drohne muss jederzeit mit bloßem Auge zu sehen sein — im Follow-me-Modus höchstens 50 m entfernt.
  • Sicherer Abstand zu Menschen, nie über Menschenansammlungen.
  • Geografische Gebiete: Flughäfen, Naturschutzgebiete, Bundesfernstraßen, Industrieanlagen und mehr — die Verbote nach § 21h LuftVO gelten ohne Gewichtsausnahme. Prüfen Sie vor jedem Start die amtliche Karte: Wo darf ich mit der Drohne fliegen?

Darf eine Drohne unter 250 g über Grundstücke fliegen?

Über Wohngrundstücke nur in drei Fällen (§ 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO):

  • Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte hat ausdrücklich zugestimmt.
  • Die Drohne wiegt höchstens 250 g und kann weder Bild noch Ton aufzeichnen oder übertragen — also ohne Kamera.
  • Der Flug findet in mindestens 100 m Höhe statt und erfüllt weitere Bedingungen, unter anderem nicht zwischen 22 und 6 Uhr.

Die Mini-Drohne mit Kamera fällt also nicht unter die Gewichtsausnahme. Über den Garten der Nachbarn fliegt sie nur mit deren Zustimmung — oder hoch genug und unter den übrigen Bedingungen. Im eigenen Garten dürfen Sie fliegen, wenn Sie Eigentümer oder Nutzungsberechtigter sind; die übrigen Regeln gelten dort genauso.

Mindestalter

Fernpiloten müssen in Deutschland mindestens 16 Jahre alt sein (Art. 9 VO 2019/947, LBA). Ohne Mindestalter geht es nur in drei Fällen: mit einer C0-Drohne, die ein Spielzeug ist, mit einem Eigenbau unter 250 g oder unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten, der selbst die Voraussetzungen erfüllt. Für die DJI Mini heißt das: unter 16 nur mit einem Erwachsenen daneben.

Die 250-g-Falle

Maßgeblich ist die vom Hersteller festgelegte höchstzulässige Startmasse einschließlich Nutzlast — nicht das, was im Werbetext steht. Drei Stellen, an denen es eng wird:

  • Größerer Akku: Mit dem „Plus“-Akku wiegt etwa die DJI Mini 4 Pro laut DJI „more than 249 g“. DJI verkauft diesen Akku in Europa nicht. Wer ihn trotzdem einsetzt, erfüllt die Anforderungen der Klasse C0 nicht mehr. Mindestens der Kompetenznachweis wird dann Pflicht; wie die Drohne ohne gültige C0-Eigenschaft genau einzuordnen ist, haben die Behörden bisher nicht ausdrücklich beantwortet. Bleiben Sie beim Standard-Akku.
  • Gewicht am Limit: Für die DJI Mini 5 Pro nennt DJI „approximately 249.9 g ± 4 g“. Sie ist trotzdem als C0 eingestuft; entscheidend ist das Klassenlabel, nicht die Küchenwaage.
  • Ältere Drohnen: Ohne Label zählt nur das Gewicht. Wer eine Bestandsdrohne mit Anbauten über 250 g bringt, fliegt nur noch in A3 — weit weg von Menschen und Bebauung.

Welche aktuellen Modelle unter 250 g bleiben, zeigt unsere Übersicht für Einsteiger.

Österreich und Schweiz

DeutschlandÖsterreichSchweiz
Registrierung unter 250 gmit Kamera ja (20 €, einmalig)mit Kamera ja (46,80 €, 3 Jahre)mit Kamera ja (CHF 10, unbefristet)
Kompetenznachweisneinneinnein
Versicherung unter 250 gPflichtPflicht, wenn registrierungspflichtigempfohlen, Pflicht ab 250 g
Mindestalter16 (Ausnahmen s. o.)Pilot ab 16, Betreiber ab 1812, unter 16 mit gesetzl. Vertreter

Österreich: Austro Control schreibt zur Mini-Drohne mit Kamera: „Ja, eine Registrierung ist jedenfalls notwendig. Sie müssen allerdings keinen Online-Test absolvieren.“ Registrieren kann man sich dort erst ab 18. Mehr zu Österreich.

Schweiz: Laut BAZL brauchen Piloten von C0-Drohnen, älteren Drohnen und Eigenbauten unter 250 g in A1 kein Zertifikat. In der offenen Kategorie gilt ein Mindestalter von 12 Jahren. Mehr zur Schweiz.

Ohne Pflicht lernen lohnt sich trotzdem

Wer die Mini-Drohne fliegt, muss genau die Regeln kennen, die in der A1/A3-Prüfung abgefragt werden — Abstände, Verbotszonen, Grundstücke. Und die zweite Drohne ist fast immer schwerer. Testen Sie Ihr Wissen: sechs Prüfungsfragen kostenlos.

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