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Drohnenführerschein verlängern: Fristen, Kosten und die teure Falle

Die ersten Kompetenznachweise wurden 2021 ausgestellt und gelten fünf Jahre — sie laufen also gerade ab. Wer die Frist verpasst, zahlt nicht nur mehr, sondern fängt komplett von vorn an.

Stand: September 2026 · nach den Veröffentlichungen des Luftfahrt-Bundesamts

Der teuerste Fehler: die Frist verstreichen lassen

Eine Verlängerung ist nur innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich. Ist der Nachweis erst einmal abgelaufen, gibt es keine Verlängerung mehr — dann muss er vollständig neu erworben werden, mit der vollen Gebühr von 25 € statt 15 €. Prüfen Sie jetzt das Ablaufdatum auf Ihrem Nachweis, nicht erst im Dezember.

Die beiden Fristen, die man auseinanderhalten muss

Hier gehen die meisten Missverständnisse los: Drohnenführerschein und Betreiberregistrierung sind zwei verschiedene Dinge mit eigenen Ablaufdaten.

DeutschlandÖsterreichSchweiz
Kompetenznachweis A1/A35 Jahre5 Jahre5 Jahre
Fernpilotenzeugnis A25 Jahre5 Jahre5 Jahre
Registrierung als Betreiberunbefristet, Daten aktuell halten3 Jahreunbefristet

Ein gültiger Drohnenführerschein ersetzt also keine abgelaufene Registrierung — und umgekehrt. In Österreich läuft die Registrierung sogar deutlich früher ab als der Nachweis; beide Daten stehen im Dronespace-Konto.

Wann Sie verlängern können — und wann nicht

Das Luftfahrt-Bundesamt lässt die Verlängerung erst zu, wenn die verbleibende Gültigkeit weniger als zwölf Monate beträgt. Früher geht es nicht, auch wenn Sie es gern hinter sich hätten. Es gibt außerdem keine automatische Verlängerung und keine Erinnerung, auf die Sie sich verlassen könnten — der Termin liegt allein bei Ihnen.

Praktischer Rat: Tragen Sie sich den Termin jetzt in den Kalender ein, elf Monate vor Ablauf. Und planen Sie Puffer ein — Bearbeitung und Ausstellung brauchen Zeit, und beim Online-Verfahren kam es in der Vergangenheit zu Verzögerungen.

Wie die Verlängerung abläuft

Sie melden sich in Ihrem Nutzerkonto beim Luftfahrt-Bundesamt an (lba-openuav.de); dort wird das für Sie verfügbare Verfahren angezeigt. Verlangt wird entweder eine Schulungsauffrischung oder eine erneute Prüfung — beides läuft online. Die Gebühr für die Verlängerung des Kompetenznachweises A1/A3 beträgt 15 €.

Nützlich zu wissen: Nur der höherwertige Nachweis muss verlängert werden

Wer sowohl A1/A3 als auch das Fernpilotenzeugnis A2 besitzt, verlängert nur A2 — der Kompetenznachweis A1/A3 verlängert sich damit mit. Das spart einen Vorgang und eine Gebühr.

Erneut prüfen lassen — nach fünf Jahren Praxis

Wer sich für die Prüfung statt der Schulungsauffrischung entscheidet, unterschätzt sie gern: Fünf Jahre Flugpraxis heißen nicht, dass die Fragen zu Meteorologie, Luftraumstruktur oder Versicherungsrecht noch sitzen. Dazu kommt, dass sich seit 2021 einiges geändert hat — etwa die Regeln für Bestandsdrohnen ohne Klassenkennzeichnung, die seit 2024 gelten.

Das Format ist unverändert: 40 Fragen, 75 % zum Bestehen. Genau dafür ist unser Simulator gebaut — 220 Fragen mit Erklärung zu jeder Antwort, unbegrenzt wiederholbar, mit Auswertung nach Themengebiet. So sehen Sie in einer halben Stunde, wo es nach fünf Jahren hakt, statt im Prüfungsversuch.

Erst testen, ob es noch sitzt

Sechs Fragen im echten Prüfungsformat, mit Erklärung — ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse: zur kostenlosen Probe. Wenn Sie die locker schaffen, brauchen Sie uns nicht.

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