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Wer ihn braucht
Dieselbe EU-Regel wie überall: Der Kompetenznachweis A1/A3 ist Pflicht ab 250 g Abfluggewicht — und die Registrierung als Betreiber zusätzlich für jede Drohne mit Kamera oder anderen Sensoren, die personenbezogene Daten erfassen können. Mindestalter für den Drohnenführerschein: 16 Jahre.
Schritt 1: Registrieren bei der Austro Control — 46,80 €
Die Registrierung läuft online über dronespace.at, die Drohnenplattform der Austro Control, und kostet 46,80 €. Sie erhalten eine 16-stellige Registrierungsnummer, die auf jeder Ihrer Drohnen angebracht werden muss — eine Nummer für alle Geräte. Dabei wird auch die Polizzennummer Ihrer Haftpflichtversicherung abgefragt, die Versicherung muss also vorher bestehen.
Die übersehene Frist: Die Registrierung gilt nur 3 Jahre — anders als der Führerschein selbst (5 Jahre). Beide Abläufe im Dronespace-Konto im Blick behalten.
Schritt 2: Training und Prüfung — kostenlos
Nach der Registrierung stehen Online-Kurs und Prüfung kostenlos bereit: 40 Multiple-Choice-Fragen zu denselben neun EU-Wissensgebieten wie in Deutschland — Luftfahrtvorschriften, Betriebsverfahren, Flugsicherheit und sechs weitere. Der Nachweis gilt 5 Jahre, EU-weit, und ist beim Flug mitzuführen (am Handy genügt). Die Verlängerung läuft über ein Refresher-Training oder eine erneute Prüfung — die ersten Zeugnisse von 2021 laufen gerade ab.
Aus Deutschland den österreichischen Weg nutzen?
In Foren und auf Schnäppchenportalen kursiert der Tipp, den Kompetenznachweis gratis über Österreich zu machen, statt beim Luftfahrt-Bundesamt 25 € zu zahlen. Der Kern stimmt — aber die Rechnung geht anders auf, als sie dort meist dargestellt wird.
Was stimmt: Ein in Österreich erworbener Nachweis gilt in Deutschland. Das Luftfahrt-Bundesamt schreibt das selbst: „Wenn Sie ein offiziellen Fernpiloten-Nachweis (EU-Kompetenznachweis A1/A3, EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaates erhalten haben, ist dieses in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig."
Was nicht mitwandert: die Registrierung
Die Betreiberregistrierung ist an den Wohnsitz gebunden, nicht frei wählbar. Artikel 14 der EU-Drohnenverordnung: „UAS-Betreiber registrieren sich selbst in dem Mitgliedstaat, in dem sie — bei natürlichen Personen — ihren Wohnsitz … haben" — und weiter: „Ein UAS-Betreiber kann zu keinem Zeitpunkt in mehr als einem Mitgliedstaat registriert sein."
Wer in Deutschland wohnt, registriert sich also beim Luftfahrt-Bundesamt — für einmalig 20 €, so oder so. Die 46,80 € aus Schritt 1 oben gelten für Sie gar nicht; sie betreffen Betreiber mit Wohnsitz in Österreich. Gespart wird bei diesem Weg also die Prüfungsgebühr von 25 €, nicht mehr und nicht weniger.
Die Nebenwirkung, die selten dazugesagt wird: Nach Auskunft des Luftfahrt-Bundesamts werden Sie als Fernpilot in dem Mitgliedstaat geführt, der den Nachweis ausgestellt hat. In fünf Jahren läuft Ihre Verlängerung dann über die Austro Control statt über das Luftfahrt-Bundesamt — mit deren Fristen, deren Portal und deren Gebühren.
Und ein Punkt, den wir nicht belegen können: Ob die Austro Control den Weg für Personen ohne österreichischen Wohnsitz tatsächlich offenhält. Auf ihren Seiten zum Kompetenznachweis steht dazu nichts — weder eine Wohnsitzvoraussetzung noch eine ausdrückliche Erlaubnis. Wer diesen Weg gehen will, fragt das besser vorher dort nach, statt sich auf einen Forenbeitrag zu verlassen.
Unterm Strich: 25 € gespart, dafür dauerhaft eine zweite Behörde im Spiel. Für manche lohnt das, für viele nicht — aber entscheiden sollte man es mit dem vollen Bild.
A2: der Teil, der in Österreich anders läuft
Wer mit einer C2-Drohne näher als 150 m an Wohngebiete oder bis auf 30 m an Unbeteiligte heran will, braucht zusätzlich das Fernpilotenzeugnis A2. Und hier endet die Gemeinsamkeit mit Deutschland an einem entscheidenden Punkt: In Deutschland nehmen benannte Prüfstellen die Theorieprüfung ab, viele davon online. In Österreich prüft die Austro Control selbst — als Präsenzprüfung vor Ort.
Die Anmeldung zur A2-Prüfung kostet nach Angabe der Austro Control 69,60 €, die Prüfung umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen. Anders als beim kostenlosen A1/A3-Teil ist A2 in Österreich also eine kostenpflichtige Sache mit Terminbindung und Anreise — wer durchfällt, zahlt und fährt ein zweites Mal.
Was das für die Vorbereitung bedeutet und wie es im Vergleich zu Deutschland aussieht, steht ausführlich hier: Fernpilotenzeugnis A2 in Österreich. Ob sich A2 für Sie überhaupt lohnt, klärt die A2-Entscheidungshilfe — die Abstandsregeln sind EU-weit dieselben.
Versicherung: Pflicht mit hoher Mindestdeckung
Das österreichische Luftfahrtgesetz verlangt eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 750.000 Sonderziehungsrechten Deckung (rund 900.000 €) — normale Privathaftpflicht-Policen reichen dafür oft nicht, ein eigener Drohnen-Tarif ist der übliche Weg.
Wo Sie fliegen dürfen
Die rechtlich maßgebliche Karte für Österreich ist die Dronespace-Karte der Austro Control. Achtung: Naturschutzgebiete sind dort teils nicht erfasst, weil Naturschutz Ländersache ist — dort zusätzlich selbst prüfen.
Üben können Sie hier — die Prüfung bleibt bei der Behörde
Der Prüfungsstoff ist EU-weit identisch, unser Simulator (220 Fragen, Erklärung nach jedem Klick) funktioniert also auch für die Austro-Control-Prüfung: kostenlose Probe ohne Anmeldung. Einzelne Beispiele im Lehrstoff nennen deutsche Zuständigkeiten — die geprüften Regeln sind dieselben.
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