Inhalt
- Ist Drohnenpilot ein Beruf?
- Gewerblich fliegen ist auch in der offenen Kategorie erlaubt
- Die Stufen im Überblick
- Stufe 1: Kompetenznachweis A1/A3
- Stufe 2: Fernpiloten-Zeugnis A2
- Stufe 3: Standardszenarien (STS)
- Stufe 4: Betriebsgenehmigung
- Welche Stufe für welchen Einsatz?
- Drohnenpilot bei der Bundeswehr
- Was verdient ein Drohnenpilot?
- Österreich und Schweiz
- Weiterlesen
Ist Drohnenpilot ein Beruf?
Nicht im Sinne eines anerkannten Ausbildungsberufs. Das Berufsportal der Bundesagentur für Arbeit (BERUFENET) führt keinen eigenen Beruf „Drohnenpilot“ oder „Fernpilot“. Der nächste Eintrag ist der Entwickler/die Entwicklerin für Drohnen — ein Ingenieursberuf, kein Pilotenberuf. Dort heißt es aber auch: „Auch eine selbstständige Tätigkeit als Fernpilot bzw. Fernpilotin ist möglich, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen.“
Diese Voraussetzungen sind die Nachweise des Luftfahrt-Bundesamts (LBA). Drohnen fliegen ist meist Teil eines anderen Berufs: Fotografie, Vermessung, Dachdeckerei, Photovoltaik, Landwirtschaft, Feuerwehr, Gutachten. Einige IHKs bieten zusätzlich Zertifikatslehrgänge an; die ersetzen keinen amtlichen Nachweis.
Gewerblich fliegen ist auch in der offenen Kategorie erlaubt
Ein verbreiteter Irrtum: Wer mit der Drohne Geld verdient, brauche automatisch eine Genehmigung. Das stimmt nicht. Die EU-Regeln sind risikobasiert und „do not distinguish between leisure or commercial civil drone activities“ (EASA). Das LBA schreibt zur offenen Kategorie: „Falls dies der Fall sein sollte, benötigen Sie keine Betriebsgenehmigung. Dies gilt auch für den kommerziellen Betrieb.“
Entscheidend ist also, wie Sie fliegen: wie schwer die Drohne ist, wie nah an Menschen, ob in Sichtweite und wie hoch. Wer die Grenzen der offenen Kategorie einhält, fliegt auch beruflich mit A1/A3 oder A2.
Die Stufen im Überblick
| Stufe | Wofür | Wie | Amtliche Gebühr |
|---|---|---|---|
| Betreiberregistrierung | Grundlage für alles | online beim LBA | 20 € (Firma: 50 €), einmalig |
| Kompetenznachweis A1/A3 | offene Kategorie, C0/C1, A3 fern von Menschen | Online-Kurs und Prüfung beim LBA | 25 € |
| Fernpiloten-Zeugnis A2 | C2-Drohnen näher an Menschen (30 m, Langsamflug 5 m) | Selbsttraining und Theorieprüfung bei einer benannten Prüfstelle | 30 € Ausstellung, plus Entgelt der Prüfstelle |
| Fernpiloten-Zeugnis STS | Standardszenarien STS-01/STS-02 (spezielle Kategorie) | Theorie bei benannter Stelle, Praxis bei anerkannter Stelle | 30 € Ausstellung, plus Entgelte der Stellen |
| Betriebserklärung STS | Betrieb nach Standardszenario | Erklärung beim LBA | 200 € |
| Betriebsgenehmigung | alles darüber hinaus | Antrag mit Risikobewertung (SORA) | 200 bis 2.000 € je nach Risikostufe |
Gebühren nach dem Gebührenschlüssel des LBA (Fassung vom 13.08.2024). Verlängerung eines Nachweises oder Zeugnisses: 15 €. Was benannte und anerkannte Stellen für Prüfung und Ausbildung verlangen, legen sie selbst fest.
Stufe 1: Kompetenznachweis A1/A3
Der Einstieg für fast alle: Online-Kurs beim LBA (kostenlos), danach eine Online-Prüfung mit 40 Fragen, bestanden ab 75 %, 25 € für Prüfung und Ausstellung, fünf Jahre gültig. Damit dürfen Sie C0- und C1-Drohnen in A1 fliegen und schwerere Geräte in A3 — weit weg von Menschen und Bebauung. Wie es genau abläuft: Kleiner Drohnenführerschein A1/A3 in 5 Schritten.
Stufe 2: Fernpiloten-Zeugnis A2
Für C2-Drohnen bis 4 kg, die näher an unbeteiligte Personen sollen — 30 m Abstand, im Langsamflugmodus 5 m. Voraussetzung ist A1/A3, dazu ein praktisches Selbsttraining und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle (30 Fragen, 75 %). Für viele Foto- und Videoaufträge in bewohnter Umgebung ist das die sinnvolle Stufe. Ob Sie sie brauchen: Drohnenführerschein A2 — brauche ich ihn?
Stufe 3: Standardszenarien (STS)
Standardszenarien sind laut LBA „gegenüber einer Betriebsgenehmigung eine alternative Betriebsvariante in der speziellen Kategorie“. Es gibt zwei:
- STS-01: in Sichtweite (VLOS), über kontrolliertem Bodenbereich, auch in bewohnter Umgebung, mit Drohnen der Klasse C5.
- STS-02: außer Sichtweite (BVLOS) mit Luftraumbeobachter, in dünn besiedeltem Gebiet, mit Drohnen der Klasse C6.
Beide höchstens 120 m. Sie brauchen das Fernpiloten-Zeugnis STS (Theorieprüfung mit mindestens 60 Fragen bei einer benannten Stelle), eine praktische Ausbildung und Beurteilung bei einer anerkannten Stelle und reichen dann eine Betriebserklärung beim LBA ein — in beiden Szenarien mit Betriebshandbuch und Notfallplan. Seit 1. Januar 2024 sind solche Erklärungen möglich. Alles zur Prüfung: Drohnenführerschein STS. Details beim LBA: Anforderungen an Fernpiloten beim LBA.
Stufe 4: Betriebsgenehmigung
Alles, was weder in die offene Kategorie noch in ein Standardszenario passt — etwa Flüge über 120 m, über Menschenansammlungen oder lange BVLOS-Strecken — braucht eine Betriebsgenehmigung des LBA. Grundlage ist eine Risikobewertung nach SORA; Erstanträge ab 1. Januar 2026 müssen nach SORA 2.5 gestellt werden. Für Flüge mit niedrigem Risiko in Sichtweite gibt es ein vereinfachtes Verfahren („FastFlight“). Die Gebühr richtet sich nach der Risikostufe (SAIL I bis VI) und liegt zwischen 200 und 2.000 €.
Welche Stufe für welchen Einsatz?
Eine amtliche Zuordnung nach Branche gibt es nicht — es zählt das Risiko des einzelnen Flugs. Als grobe Orientierung:
- Fotos und Videos von Landschaft, Events am Rand, Immobilien: meist A1/A3, mit einer C2-Drohne in bewohnter Umgebung A2.
- Dach-, Fassaden- und Solaranlagen-Inspektion: oft A2, wenn Passanten in der Nähe sein können; über Menschen oder sehr nah an Gebäuden mit Publikum eher STS oder Genehmigung.
- Vermessung großer Flächen oder Trassen: in Sichtweite offene Kategorie, außer Sichtweite STS-02 oder Betriebsgenehmigung.
Für den beruflichen Einsatz brauchen Sie außerdem eine passende gewerbliche Drohnenversicherung — private Policen decken das in der Regel nicht.
Drohnenpilot bei der Bundeswehr
Die Bundeswehr bildet Drohnenpilotinnen und -piloten in der Offizierslaufbahn aus: Mindestalter 17, mindestens Mittlere Reife, Verpflichtungszeit 13 Jahre. Die Ausbildung berechtigt zum Führen bemannter und unbemannter Luftfahrzeuge. Daneben gibt es den Waffensystemoperateur für Drohnen. Einzelheiten stehen auf bundeswehrkarriere.de.
Was verdient ein Drohnenpilot?
Dafür gibt es keine verlässliche amtliche Zahl. Weil kein eigener Beruf existiert, weist auch der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit keinen Wert aus. Im Netz kursierende Gehaltsangaben stammen aus Stellenbörsen und Umfragen — und hängen in Wirklichkeit am Hauptberuf: Ein Vermessungsingenieur mit Drohne verdient wie ein Vermessungsingenieur. Wir nennen deshalb bewusst keine Zahl.
Österreich und Schweiz
Österreich: Wer die Regeln der offenen Kategorie nicht einhalten kann, braucht vor dem Flug eine Bewilligung der Austro Control. Standardszenarien werden per Betriebserklärung angemeldet, zugelassen sind nur Drohnen der Klassen C5 und C6 (dronespace.at).
Schweiz: Die spezielle Kategorie braucht eine Bewilligung des BAZL. Die STS-Theorieprüfung nimmt dort ausschließlich das BAZL ab (CHF 20 je Theorieprüfung), die Praxis eine anerkannte Stelle (BAZL).
Der erste Schritt ist für alle derselbe
Jede Stufe setzt den Kompetenznachweis A1/A3 voraus. Drohnenklar bereitet auf A1/A3 und A2 vor — mit Simulator im Prüfungsformat. Für Vermessung und Inspektion gibt es zusätzlich zwei Fachkurse; sie vermitteln Fachwissen, sind aber keine amtliche Qualifikation. Pakete ansehen oder erst die kostenlose Probe.