Bis 31.10.: Vorbereitung auf den Drohnenführerschein A1/A3 kostenlos

Wissensgebiet

Luftraumbeschränkungen: wo nicht geflogen werden darf

Kein Gebiet hat im Alltag mehr Folgen als dieses: Wer hier falsch liegt, fliegt nicht nur regelwidrig, sondern oft auch strafbar. Die gute Nachricht ist, dass sich fast alles auf einer einzigen Karte nachsehen lässt.

Eines der neun Wissensgebiete der Online-Prüfung A1/A3 · Stand: September 2026

Inhalt
  1. Worum es geht
  2. Was in der Prüfung abgefragt wird
  3. Drei Fragen aus unserem Katalog
  4. Typische Fehler
  5. Die neun Wissensgebiete

Worum es geht

Der Oberbegriff der Verordnung lautet geografisches UAS-Gebiet. Das sind Bereiche, in denen der Drohnenbetrieb verboten, eingeschränkt oder an Bedingungen geknüpft ist. In Deutschland bündelt die dipul-Karte diese Gebiete. Wichtig für die Prüfung und für die Praxis: Die Karte der Behörde ist die maßgebliche Darstellung — die Karte in der Hersteller-App ist eine Hilfe, aber keine Rechtsgrundlage und regelmäßig nicht aktuell.

Rund um Flugplätze ohne Kontrollzone gilt ein Abstand von 1,5 km zu den Start- und Landeflächen. Innerhalb der Kontrollzone eines Flughafens ist jeder unautorisierte Flug verboten; eine Freigabe kann nur die zuständige Flugverkehrskontrollstelle erteilen. Dazu kommt eine Liste geschützter Orte, die man am besten als Gruppe lernt: Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, militärische Anlagen, Bahnanlagen, Bundesfernstraßen und Anlagen kritischer Infrastruktur.

Beim Naturschutz sind es Naturschutzgebiete, Nationalparks, Kernzonen von Biosphärenreservaten und Natura-2000-Gebiete — Ausnahmen erteilt die zuständige Landesbehörde, nicht das Luftfahrt-Bundesamt. Und über fremden Wohngrundstücken braucht es ab 250 g Startmasse oder bei vorhandener Aufnahmeausrüstung die Zustimmung des Berechtigten. Nicht jedes Gebiet ist übrigens vollständig gesperrt: Manche sind nur an Bedingungen geknüpft, etwa an eine Höhenbegrenzung.

Was in der Prüfung abgefragt wird

  • Geografische UAS-Gebiete und wo sie amtlich nachzusehen sind
  • 1,5 km um Flugplätze ohne Kontrollzone, Kontrollzonen nur mit Freigabe
  • Dauerhaft geschützte Orte: Polizei- und Rettungseinsätze, Krankenhäuser, JVA, Militär, Bahn, Bundesfernstraßen
  • Naturschutzgebiete, Nationalparks, Natura-2000-Gebiete — Ausnahmen über die Landesbehörde
  • Wohngrundstücke: Zustimmung ab 250 g oder bei Aufnahmeausrüstung
  • Zeitlich befristete Gebiete, etwa bei Staatsbesuchen oder Großschadenslagen
  • Der Unterschied zwischen „gesperrt" und „eingeschränkt"
  • Vorrang der bemannten Luftfahrt — auch vor dem Start

Drei Fragen aus unserem Katalog

Im Originalformat der Prüfung: vier Antworten, eine davon richtig. Die Erklärung steht jeweils darunter — erst selbst entscheiden, dann aufklappen.

Frage 1: Welcher Abstand gilt um Flugplätze ohne Kontrollzone?

  • A 1,5 km um die Start- und Landeflächen
  • B 500 m
  • C 3 km
  • D Es gibt keinen festen Abstand
Antwort und Erklärung

Richtig ist A: 1,5 km um die Start- und Landeflächen

1,5 km um die Start- und Landeflächen von Flugplätzen ohne Kontrollzone. In Kontrollzonen von Flughäfen ist der Betrieb ohne Erlaubnis der Flugverkehrskontrollstelle untersagt.

Frage 2: Sie wollen eine 400-g-Drohne mit Kamera über ein fremdes Wohngrundstück fliegen. Was gilt?

  • A Nur mit Zustimmung des Eigentümers oder sonst Nutzungsberechtigten
  • B Erlaubt, solange Sie über 50 m bleiben
  • C Erlaubt, weil der Luftraum frei ist
  • D Erlaubt, wenn nicht gefilmt wird
Antwort und Erklärung

Richtig ist A: Nur mit Zustimmung des Eigentümers oder sonst Nutzungsberechtigten

Über Wohngrundstücken ist der Betrieb ab 250 g Startmasse — oder mit Aufnahmeausrüstung — nur mit Zustimmung des Berechtigten zulässig.

Frage 3: Was gilt für Naturschutzgebiete und Nationalparks?

  • A Der Betrieb ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen brauchen eine Erlaubnis
  • B Erlaubt bis 50 m Höhe
  • C Erlaubt außerhalb der Brutzeit
  • D Erlaubt, wenn keine Tiere sichtbar sind
Antwort und Erklärung

Richtig ist A: Der Betrieb ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen brauchen eine Erlaubnis

Naturschutzgebiete, Nationalparks, Kernzonen von Biosphärenreservaten und Natura-2000-Gebiete sind gesperrt. Zuständig für Ausnahmen ist die jeweilige Naturschutzbehörde des Landes.

Typische Fehler

Der App-Karte vertrauen

Hersteller-Apps zeigen einen eigenen, oft veralteten Datenstand. Verbindlich ist die amtliche Darstellung; die Verantwortung für die Prüfung bleibt beim Fernpiloten.

„Gestern war hier nichts"

Gebiete können anlassbezogen und kurzfristig eingerichtet werden. Auch der vertraute Startplatz wird deshalb vor jedem Flug neu geprüft.

Über dem eigenen Grundstück alles dürfen

Die Gebietsregeln gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am Boden.

Weiterüben

Die kostenlose Probe zeigt sechs weitere Fragen im echten Format, ohne Anmeldung. Der vollständige Zugang enthält den Lernstoff zu allen Wissensgebieten und einen Simulator mit 40 bzw. 30 Fragen je Lauf — ab 19 €, einmalig für 12 Monate.

Das kostenlose Online-Training des Luftfahrt-Bundesamts reicht vielen aus. Wer damit zurechtkommt, braucht uns nicht.

Die neun Wissensgebiete

Die A1/A3-Prüfung verteilt ihre 40 Fragen über diese neun Gebiete: