Inhalt
- Das Wort gibt es nicht — die Nachweise schon
- Ab wann braucht man einen Drohnenführerschein?
- A1/A3 oder A2 — welcher ist der richtige?
- Was der Drohnenführerschein kostet
- Wie lange er gilt — und warum 2026 ein besonderes Jahr ist
- Der Weg zum Nachweis
- Was in der Prüfung abgefragt wird
- Fünf verbreitete Irrtümer
- Weiterlesen
Das Wort gibt es nicht — die Nachweise schon
„Drohnenführerschein" ist Umgangssprache. In der EU-Drohnenverordnung taucht der Begriff nirgends auf; er hat sich eingebürgert, weil „EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten der Unterkategorien A1 und A3" auf keinen Aufkleber passt. Gemeint sind in der Praxis zwei verschiedene Dinge:
- Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 — umgangssprachlich der „kleine Drohnenführerschein". Er entsteht vollständig online beim Luftfahrt-Bundesamt.
- Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 — der „große Drohnenführerschein". Er setzt A1/A3 voraus und verlangt eine Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstelle.
Das klingt nach Haarspalterei, hat aber einen praktischen Nutzen: Wer weiß, dass es zwei getrennte Nachweise sind, erkennt sofort, wenn ein Anbieter „den Drohnenführerschein" für einen Pauschalpreis verspricht, ohne zu sagen, welchen von beiden er meint.
Ausstellen darf ihn nur die Behörde
In Deutschland stellt beide Nachweise ausschließlich das Luftfahrt-Bundesamt aus. Wer Ihnen hierzulande einen „Führerschein" verkauft, verkauft also die Vorbereitung darauf — auch wir. Das ist völlig in Ordnung, solange es jemand dazusagt.
Anders liegt es bei Anbietern aus manchen anderen EU-Staaten: Dort dürfen akkreditierte Stellen die Prüfung selbst abnehmen, und die jeweilige Behörde stellt den Nachweis aus. Deren Komplettpakete sind seriös und EU-weit gültig, kosten aber typischerweise ein Vielfaches der 25 €, die der deutsche Weg verlangt. Mehr dazu unter Was kostet der Drohnenführerschein wirklich?
Ab wann braucht man einen Drohnenführerschein?
Erstaunlich oft lautet die Antwort nein. Entscheidend sind Gewicht und Klasse Ihrer Drohne, nicht der Zweck des Flugs — die offene Kategorie unterscheidet nicht zwischen privatem und gewerblichem Fliegen.
- Unter 250 g oder Klasse C0: Kein Kompetenznachweis nötig. Die beliebten Mini-Drohnen fallen meist hierunter.
- Ab 250 g: Der Kompetenznachweis A1/A3 ist Pflicht.
- Ältere Drohnen ohne C-Kennzeichnung: Seit 2024 gilt schlicht das Gewicht — unter 250 g wie A1, darüber bis 25 kg nur noch A3 mit dem vollen Abstand von 150 m zu Wohngebieten.
Zwei Pflichten bestehen allerdings unabhängig vom Führerschein, und genau die werden am häufigsten übersehen:
- Registrierung als Betreiber — nötig ab 250 g und außerdem bei jeder Drohne mit Kamera oder ähnlichem Sensor, die kein Spielzeug ist. Betrifft also praktisch jede Kameradrohne, auch die unter 250 g. Kostet beim Luftfahrt-Bundesamt einmalig 20 €, die Nummer muss lesbar an der Drohne kleben. So läuft die Registrierung.
- Haftpflichtversicherung — in Deutschland für jede Drohne vorgeschrieben, auch im eigenen Garten, auch unter 250 g. Die private Haftpflicht deckt das nur, wenn der Tarif Drohnen ausdrücklich einschließt — schriftlich bestätigen lassen.
A1/A3 oder A2 — welcher ist der richtige?
| Kompetenznachweis A1/A3 | Fernpilotenzeugnis A2 | |
|---|---|---|
| Wofür | Fliegen in A1 und A3, also mit Abstand zu unbeteiligten Personen | Näher an unbeteiligte Personen heran: 30 m, im Langsamflugmodus 5 m |
| Voraussetzung | Mindestalter 16 Jahre | Gültiger Kompetenznachweis A1/A3 plus praktisches Selbststudium |
| Wo geprüft | Online beim Luftfahrt-Bundesamt | Bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstelle |
| Prüfung | 40 Fragen, bestanden ab 75 % | Mindestens 30 Fragen, bestanden ab 75 % |
| Amtliche Gebühr | 25 € inklusive Ausstellung | 30 € Ausstellung, dazu das Entgelt der Prüfstelle |
| Gültigkeit | 5 Jahre, EU-weit anerkannt | 5 Jahre, EU-weit anerkannt |
| Braucht man ihn? | Ab 250 g Startmasse ja | Nur, wenn man näher an Personen fliegen will — und dafür braucht es zusätzlich eine C2-Drohne |
Die häufigste Fehlentscheidung ist, A2 vorsorglich mitzumachen. Das lohnt nur, wenn Sie tatsächlich näher an unbeteiligte Personen heranfliegen wollen und eine Drohne der Klasse C2 besitzen — ohne die passende Klasse nützt das Zeugnis nichts. Wir haben das ausführlich durchgerechnet: Brauche ich das Fernpilotenzeugnis A2 überhaupt?
Was der Drohnenführerschein kostet
In Deutschland ist das Training kostenlos — nur die Prüfung mitsamt Ausstellung kostet 25 €. Für A2 kommen 30 € Ausstellungsgebühr und das Entgelt der Prüfstelle hinzu, das je nach Anbieter zwischen rund 80 € und über 700 € liegt. Realistisches Minimum für A2 komplett: etwa 110 €.
Im DACH-Vergleich sieht es unterschiedlich aus: In Österreich stellt die Austro Control Online-Kurs und A1/A3-Prüfung kostenlos bereit; bezahlt wird dort die Registrierung mit 46,80 € für drei Jahre. In der Schweiz kosten beim BAZL die Registrierung CHF 10 und Training samt Prüfung CHF 20. Die vollständige Aufstellung samt Versicherung steht im Ratgeber Was kostet der Drohnenführerschein wirklich?
Wie lange er gilt — und warum 2026 ein besonderes Jahr ist
Beide Nachweise gelten fünf Jahre. Die ersten wurden 2021 ausgestellt, laufen also gerade ab. Verlängern lässt sich erst, wenn die verbleibende Gültigkeit unter zwölf Monate fällt — und nur innerhalb der Laufzeit. Wer die Frist verstreichen lässt, kann nicht verlängern, sondern muss den Nachweis vollständig neu erwerben: 25 € statt 15 €, und der ganze Weg von vorn.
Details und die Fallstricke stehen im Ratgeber Drohnenführerschein verlängern.
Der Weg zum Nachweis
Für A1/A3 läuft alles online und in dieser Reihenfolge: Betreiberkonto beim Luftfahrt-Bundesamt anlegen, als Betreiber registrieren, das kostenlose Online-Training durcharbeiten, die Prüfung mit 40 Fragen ablegen, Nachweis als PDF erhalten. Die Prüfung ist beliebig wiederholbar. Jeden Schritt einzeln beschreibt Kompetenznachweis A1/A3: der Ablauf in fünf Schritten.
Was in der Prüfung abgefragt wird
Die 40 Fragen verteilen sich über neun festgelegte Wissensgebiete — von den Luftfahrtvorschriften über Flugsicherheit und Betriebsverfahren bis zu Datenschutz, Versicherung und Luftsicherheit. Zu jedem dieser Gebiete gibt es hier eine eigene Seite mit Erklärung, typischen Fehlern und Beispielfragen im echten Prüfungsformat: die neun Wissensgebiete im Überblick.
Fünf verbreitete Irrtümer
„Unter 250 g muss ich mich um nichts kümmern"
Für den Kompetenznachweis stimmt das meist. Registrierung und Versicherung sind trotzdem fällig, sobald eine Kamera an Bord ist — und das ist bei fast jeder Mini-Drohne der Fall.
„Ich fliege nur privat, also gelten andere Regeln"
Die offene Kategorie kennt diesen Unterschied nicht. Maßgeblich sind Klasse, Gewicht und Betriebsart, nicht der Zweck.
„Meine Privathaftpflicht reicht"
Viele private Haftpflichtversicherungen schließen Luftfahrzeuge aus oder decken Drohnen nur bis zu einem Gewicht. Ohne schriftliche Bestätigung sollte man davon ausgehen, nicht versichert zu sein — und im Luftrecht haftet der Halter auch ohne eigenes Verschulden.
„120 m über dem Startpunkt"
Die Höhengrenze bezieht sich auf die Erdoberfläche unter der Drohne, nicht auf den Startpunkt. Am Hang wandert die erlaubte Höhe mit dem Gelände mit.
„Es gibt echte Prüfungsfragen zu kaufen"
Der amtliche Fragenkatalog ist nicht veröffentlicht. Wer „Originalfragen" verkauft, verkauft nachgebaute Fragen — was völlig legitim ist, solange es so genannt wird. Mehr dazu: „Echte Prüfungsfragen" — gibt es die?
Erst ausprobieren, dann entscheiden
Sechs Fragen im echten Prüfungsformat mit Erklärung, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse: zur kostenlosen Probe. Wenn Ihnen danach das kostenlose Training des Luftfahrt-Bundesamts reicht — nutzen Sie es, das ist völlig in Ordnung. Wer zusätzlich im Prüfungsformat üben möchte, findet unsere Pakete ab 19 €.
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Alle Ratgeber
Ablauf, Kosten, Verlängerung, Drohnenklassen sowie die Regeln in Österreich und der Schweiz.
Die neun Wissensgebiete
Der komplette Prüfungsstoff, aufgeteilt nach Gebieten — mit frei zugänglichen Beispielfragen.