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Worum es geht
Zwei EU-Verordnungen teilen sich das Thema, und ihre Verwechslung ist ein Klassiker in der Prüfung: (EU) 2019/945 ist die Bauartverordnung — sie legt fest, was eine Drohne der Klassen C0 bis C6 technisch können muss. (EU) 2019/947 regelt den Betrieb: wer wo unter welchen Bedingungen fliegen darf. Wer sich merkt „945 = Gerät, 947 = Fliegen", hat eine ganze Fragengruppe sicher.
Die zentrale Zahl ist die Höhengrenze von 120 m über der Erdoberfläche — ausdrücklich nicht über dem Startpunkt. Am Hang wandert die erlaubte Höhe also mit dem Gelände mit, und wer im Tal startet und den Berg hinauffliegt, verliert seinen Spielraum. Eine Ausnahme gibt es für künstliche Hindernisse über 105 m: Dort darf auf Verlangen der für das Hindernis verantwortlichen Stelle bis 15 m über dessen Höhe geflogen werden.
Der zweite Block dreht sich um Registrierung und Nachweise. Registrieren muss sich der Betreiber — ab 250 g Startmasse, und unabhängig vom Gewicht, sobald die Drohne eine Kamera oder einen anderen Sensor trägt und kein Spielzeug ist. Die Registrierung kostet beim Luftfahrt-Bundesamt einmalig 20 €, die Daten müssen aktuell gehalten werden, und die Betreibernummer muss gut lesbar an der Drohne angebracht sein — eine Nummer gilt für alle Drohnen desselben Betreibers. Der Kompetenznachweis dagegen hängt an der Person, gilt fünf Jahre und EU-weit — eine neue Drohne macht keinen neuen Nachweis nötig.
Was in der Prüfung abgefragt wird
- 120 m über Grund als Regelhöhe, Sonderfall bei Hindernissen über 105 m
- 25 kg höchste Startmasse in der offenen Kategorie
- Registrierungspflicht ab 250 g oder bei Kamera/Sensor, eine e-ID für alle Drohnen
- Rollentrennung Betreiber und Fernpilot — wer wofür verantwortlich ist
- Mindestalter 16 Jahre, mit Ausnahmen für C0, Spielzeug und Betrieb unter Aufsicht
- Gültigkeit fünf Jahre, Verlängerung über das Konto beim Luftfahrt-Bundesamt
- Verbot von Abwurf und Gefahrguttransport in der offenen Kategorie
- Die offene Kategorie unterscheidet nicht zwischen privat und gewerblich
Drei Fragen aus unserem Katalog
Im Originalformat der Prüfung: vier Antworten, eine davon richtig. Die Erklärung steht jeweils darunter — erst selbst entscheiden, dann aufklappen.
Frage 1: Wie hoch darf in der offenen Kategorie grundsätzlich geflogen werden?
- A 120 m über der Erdoberfläche
- B 100 m über dem Startpunkt
- C 150 m über der Erdoberfläche
- D 50 m über dem höchsten Hindernis
Antwort und Erklärung
Richtig ist A: 120 m über der Erdoberfläche
Die Grenze sind 120 m über der Erdoberfläche — nicht über dem Startpunkt. Am Hang oder im Gebirge wandert die erlaubte Höhe also mit dem Gelände mit.
Frage 2: Ab wann muss sich ein Drohnenbetreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren?
- A Ab 250 g Startmasse oder wenn die Drohne einen Sensor für personenbezogene Daten hat
- B Erst ab 900 g
- C Nur bei gewerblicher Nutzung
- D Erst ab 2 kg
Antwort und Erklärung
Richtig ist A: Ab 250 g Startmasse oder wenn die Drohne einen Sensor für personenbezogene Daten hat
Registrierungspflicht besteht ab 250 g Startmasse — und unabhängig vom Gewicht, sobald die Drohne z. B. eine Kamera hat und kein Spielzeug im Sinne der Spielzeugrichtlinie ist. Registriert wird der Betreiber, nicht jede einzelne Drohne.
Frage 3: Was regelt die Verordnung (EU) 2019/945 im Unterschied zu (EU) 2019/947?
- A Sie legt die Produktanforderungen und Klassen (C0 bis C6) der Drohnen selbst fest
- B Sie regelt ausschließlich den Datenschutz
- C Sie ersetzt 2019/947 seit 2023
- D Sie gilt nur für zulassungspflichtige Luftfahrzeuge
Antwort und Erklärung
Richtig ist A: Sie legt die Produktanforderungen und Klassen (C0 bis C6) der Drohnen selbst fest
2019/945 ist die „Bauartverordnung": sie definiert die Klassen C0–C6 und deren technische Anforderungen. 2019/947 regelt, wie und wo geflogen werden darf. Beide zusammen bilden den Rahmen der offenen Kategorie.
Typische Fehler
„120 m über dem Startpunkt"
Die Grenze bezieht sich auf die Erdoberfläche unter der Drohne. Im hügeligen Gelände ist das ein echter Unterschied, kein Wortklauberei-Problem.
„Unter 250 g muss ich mich nicht registrieren"
Stimmt nur ohne Kamera. Die meisten Kleinstdrohnen haben eine — und sind damit registrierungspflichtig.
„Gewerblich brauche ich etwas anderes"
In der offenen Kategorie zählen Klasse, Gewicht und Betriebsart. Der Zweck des Flugs spielt für die Kategorie keine Rolle.
Weiterüben
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Das kostenlose Online-Training des Luftfahrt-Bundesamts reicht vielen aus. Wer damit zurechtkommt, braucht uns nicht.
Die neun Wissensgebiete
Die A1/A3-Prüfung verteilt ihre 40 Fragen über diese neun Gebiete:
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