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Wer muss sich registrieren?
Das Luftfahrt-Bundesamt formuliert es so: Registrieren muss sich jeder Betreiber, „der ein UAS mit einer Startmasse von 250 g oder mehr betreibt" — und auch darunter, „wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z. B. einer Kamera, ausgestattet ist." Ausgenommen sind Drohnen, die als Spielzeug im Sinne der Spielzeugrichtlinie gelten.
Praktisch heißt das: Fast jede Kameradrohne muss registriert werden — auch die beliebten Mini-Modelle unter 250 g. Die 250-Gramm-Grenze entscheidet zwar darüber, ob Sie einen Drohnenführerschein brauchen, nicht aber über die Registrierung, sobald eine Kamera an Bord ist.
Registriert wird der Betreiber, also wer die Drohne einsetzt und für sie verantwortlich ist — nicht jede einzelne Drohne, und nicht automatisch jeder, der sie steuert. Und zwar in dem Mitgliedstaat, in dem Sie wohnen; die EU-Verordnung erlaubt nicht, sich in mehr als einem Staat zu registrieren.
Was es kostet
| Gebühr beim Luftfahrt-Bundesamt | |
|---|---|
| Natürliche Person (privat) | 20 € |
| Juristische Person (Unternehmen, Verein) | 50 € |
Grundlage ist die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung. Die Gebühr fällt einmal an — das Amt schreibt in seiner FAQ ausdrücklich: „Es handelt sich bei den Registrierungsgebühren als UAS-Betreiber um einmalige Gebühren." Neu zahlen müsste nur, wer seine Registrierung löschen lässt und sich später erneut registriert.
Was Sie vorher brauchen: die Versicherung
Bei der Registrierung fragt das Luftfahrt-Bundesamt den Namen des Versicherers und die Nummer der Versicherungspolice ab. Die Haftpflichtversicherung muss also bestehen, bevor Sie sich registrieren — nicht umgekehrt. Sie ist für jede Drohne Pflicht; wer ohne sie fliegt, begeht laut Amt eine Ordnungswidrigkeit, und der Versicherungsnachweis ist beim Flug mitzuführen.
Die private Haftpflicht deckt Drohnen nur, wenn der Tarif sie ausdrücklich einschließt — oft nur bis zu einem Gewicht. Was bei der Versicherung zu beachten ist, steht im Ratgeber Drohnenversicherung.
Schritt für Schritt
- Haftpflichtversicherung abschließen und Policennummer bereithalten.
- Im Portal des Luftfahrt-Bundesamts registrieren: uas-registration.lba-openuav.de. Dort legen Sie ein Nutzerkonto an und beantragen die Registrierung als UAS-Betreiber.
- Daten eingeben — persönliche Angaben bzw. Firmendaten sowie Versicherer und Policennummer.
- Gebühr bezahlen: 20 € als Privatperson.
- Warten: Die Bearbeitung kann laut Amt bis zu 14 Werktage dauern. Planen Sie das ein, bevor Sie die neue Drohne zum ersten Mal starten wollen.
- e-ID erhalten und an der Drohne anbringen — siehe unten.
Die e-ID: was an die Drohne gehört — und was nicht
Nach der Registrierung erhalten Sie eine elektronische Registrierungsnummer, die e-ID. Das
Luftfahrt-Bundesamt nennt als Beispiel das Format DEU87astrdge12kc-xyz. Wichtig:
Auf die Drohne gehört nur der vordere Teil, im Beispiel DEU87astrdge12kc. Der
Teil hinter dem Bindestrich ist ein geheimer Bestandteil und bleibt bei Ihnen.
- Die Nummer muss gut lesbar an der Drohne angebracht sein; ein QR-Code ist ebenfalls zulässig.
- Eine e-ID gilt für alle Drohnen, die Sie als Betreiber einsetzen. Eine neue Drohne braucht keine neue Registrierung — nur denselben Aufkleber.
- Drohnen mit Fernidentifizierung senden die Nummer zusätzlich per Funk; dann muss sie auch dort hinterlegt sein.
Nach der Registrierung
Die Registrierung hat laut Luftfahrt-Bundesamt kein Ablaufdatum, aber Pflichten: Sie müssen Ihre Daten aktuell halten — das Amt vergleicht es mit dem Kfz. Ein Umzug oder ein neuer Versicherer gehört also umgehend ins Nutzerkonto. Wer eine Zeit lang keine Drohne betreibt, kann den Status dort selbst auf „inaktiv" setzen und später wieder aktivieren, ohne neu zu bezahlen.
Registrierung ist kein Führerschein
Die Registrierung erlaubt Ihnen noch nicht, eine Drohne ab 250 g zu fliegen. Dafür braucht der Fernpilot zusätzlich den Kompetenznachweis A1/A3 — online beim Luftfahrt-Bundesamt, Training kostenlos, Prüfung 25 €. Beide Dinge laufen über dasselbe Portal, sind aber getrennt: Die Registrierung hängt am Betreiber, der Nachweis an der Person, die steuert. So läuft die A1/A3-Prüfung.
Österreich und Schweiz
Registriert wird immer im Land Ihres Wohnsitzes. In Österreich läuft die Registrierung über die Austro Control auf dronespace.at; sie kostet 46,80 € und gilt nur drei Jahre — anders als in Deutschland muss sie also erneuert werden. Mehr dazu unter Drohnenführerschein in Österreich. In der Schweiz kostet die Registrierung beim BAZL CHF 10 und gilt unbefristet; siehe Drohnenführerschein in der Schweiz.
Häufige Fragen
Muss ich mich mit einer Drohne unter 250 g registrieren?
Ja, sobald sie eine Kamera oder einen vergleichbaren Sensor hat und kein Spielzeug ist — und das trifft auf fast alle Mini-Drohnen zu.
Brauche ich für jede Drohne eine eigene Registrierung?
Nein. Die e-ID gilt für alle Drohnen desselben Betreibers.
Mein Kind fliegt die Drohne — wer muss sich registrieren?
Registriert wird der Betreiber, also die Person, die für die Drohne verantwortlich ist — bei Kindern in der Regel ein Elternteil. Ob das Kind selbst steuern darf, ist eine Frage des Mindestalters für Fernpiloten, nicht der Registrierung; siehe Luftfahrtvorschriften.
Ich habe eine gebrauchte Drohne gekauft — was ist mit der alten Nummer?
Die e-ID des Vorbesitzers gehört ihm, nicht der Drohne: Aufkleber entfernen, die eigene Nummer anbringen. Mehr unter Drohne gebraucht kaufen.
Wie lange dauert die Registrierung?
Bis zu 14 Werktage laut Luftfahrt-Bundesamt.
Als Nächstes: der Kompetenznachweis
Wer eine Drohne ab 250 g fliegen will, braucht nach der Registrierung noch die Prüfung. Ob Sie sie bestehen würden, zeigen 18 Prüfungsfragen mit Lösungen, ohne Anmeldung.
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