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Wissensgebiet

Versicherung: die Pflicht, die fast alle unterschätzen

Ein kurzes Gebiet mit einer sehr teuren Lücke: Ob die private Haftpflicht Drohnenschäden deckt, steht im Kleingedruckten — und geflogen wird trotzdem, weil kaum jemand nachliest.

Eines der neun Wissensgebiete der Online-Prüfung A1/A3 · Stand: September 2026

Inhalt
  1. Worum es geht
  2. Was in der Prüfung abgefragt wird
  3. Drei Fragen aus unserem Katalog
  4. Typische Fehler
  5. Die neun Wissensgebiete

Worum es geht

Für jedes unbemannte Luftfahrzeug besteht in Deutschland Versicherungspflicht — auch im privaten Hobbybetrieb, auch bei Kleinstdrohnen unter 250 g und auch im eigenen Garten. Die Pflicht knüpft an den Betrieb an, nicht an den Ort und nicht an das Eigentum: Wer eine geliehene oder gemietete Drohne fliegt, braucht ebenfalls Versicherungsschutz.

Der teuerste Irrtum ist die Annahme, die bestehende Privathaftpflicht decke das mit ab. Viele private Haftpflichtversicherungen schließen Luftfahrzeuge aus — und damit auch Drohnen —, andere nehmen Drohnen nur bis zu einem bestimmten Gewicht auf. Ob eine bestehende Police Ihre Drohne abdeckt, sollte man sich schriftlich bestätigen lassen; sonst ist eine eigene Drohnen-Haftpflicht nötig. Mehr dazu im Ratgeber Drohnenversicherung.

Rechtlich dahinter steht die Halterhaftung des Luftrechts: eine Gefährdungshaftung, die keinen Nachweis von Vorsatz oder Fahrlässigkeit verlangt. Allein der Betrieb des Luftfahrzeugs begründet die Haftung. Wer ohne Versicherung fliegt und einen Schaden verursacht, haftet deshalb mit dem gesamten Privatvermögen — und begeht zusätzlich einen eigenständigen Verstoß.

Was in der Prüfung abgefragt wird

  • Versicherungspflicht für jede Drohne, unabhängig von Gewicht und Zweck
  • Warum die private Haftpflicht in der Regel nicht ausreicht
  • Halterhaftung als Gefährdungshaftung ohne Verschuldensnachweis
  • Wahl einer ausreichenden Deckungssumme, besonders für Personenschäden
  • Mitführen des Versicherungsnachweises bei Kontrollen
  • Geliehene und gemietete Drohnen
  • Lückenloser Übergang beim Wechsel des Versicherers
  • Typische Ausschlüsse, etwa für Wettbewerbe und FPV-Racing

Drei Fragen aus unserem Katalog

Im Originalformat der Prüfung: vier Antworten, eine davon richtig. Die Erklärung steht jeweils darunter — erst selbst entscheiden, dann aufklappen.

Frage 1: Welche Versicherung ist für den Drohnenbetrieb in Deutschland vorgeschrieben?

  • A Eine Halter-Haftpflichtversicherung für das unbemannte Luftfahrzeug
  • B Eine Kaskoversicherung für die Drohne
  • C Keine, das ist freiwillig
  • D Nur bei gewerblicher Nutzung eine Haftpflicht
Antwort und Erklärung

Richtig ist A: Eine Halter-Haftpflichtversicherung für das unbemannte Luftfahrzeug

Für jedes unbemannte Luftfahrzeug ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht — auch privat und auch bei Kleinstdrohnen. Eine Privathaftpflicht deckt Drohnen nur, wenn der Tarif sie ausdrücklich einschließt.

Frage 2: Deckt eine private Haftpflichtversicherung automatisch auch Drohnenschäden ab?

  • A Nicht automatisch — nur wenn der Tarif Drohnen ausdrücklich einschließt
  • B Ja, immer automatisch
  • C Nur bei Drohnen unter 250 g
  • D Nur bei ausschließlich privater Nutzung
Antwort und Erklärung

Richtig ist A: Nicht automatisch — nur wenn der Tarif Drohnen ausdrücklich einschließt

Ob und bis zu welchem Gewicht eine Privathaftpflicht Drohnen einschließt, ist von Tarif zu Tarif verschieden; ältere Policen schließen Luftfahrzeuge oft ganz aus. Ohne schriftliche Bestätigung des Versicherers gilt: nicht versichert — dann ist eine eigene Drohnen-Haftpflicht nötig.

Frage 3: Eine Drohne beschädigt ohne Verschulden des Piloten ein Auto. Wer haftet?

  • A Der Halter, unabhängig von einem Verschulden
  • B Niemand, weil kein Verschulden vorliegt
  • C Der Hersteller
  • D Der Grundstückseigentümer
Antwort und Erklärung

Richtig ist A: Der Halter, unabhängig von einem Verschulden

Im Luftrecht gilt die Halterhaftung ohne Verschuldensnachweis. Genau deshalb ist die Haftpflichtversicherung verpflichtend.

Typische Fehler

„Meine Privathaftpflicht reicht"

Viele Tarife schließen Luftfahrzeuge aus oder decken Drohnen nur bis zu einem Gewicht. Ohne schriftliche Bestätigung sollte man davon ausgehen, nicht versichert zu sein.

„Im eigenen Garten brauche ich nichts"

Die Pflicht knüpft an den Betrieb an, nicht an das Grundstück. Auch dort ist eine Haftpflicht erforderlich.

Beim Wechsel eine Lücke lassen

Die Versicherungspflicht gilt lückenlos. Der neue Vertrag sollte beginnen, bevor der alte endet.

Weiterüben

Die kostenlose Probe zeigt sechs weitere Fragen im echten Format, ohne Anmeldung. Der vollständige Zugang enthält den Lernstoff zu allen Wissensgebieten und einen Simulator mit 40 bzw. 30 Fragen je Lauf — ab 19 €, einmalig für 12 Monate.

Das kostenlose Online-Training des Luftfahrt-Bundesamts reicht vielen aus. Wer damit zurechtkommt, braucht uns nicht.

Die neun Wissensgebiete

Die A1/A3-Prüfung verteilt ihre 40 Fragen über diese neun Gebiete: