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Schritt 1: Klären, ob Sie ihn überhaupt brauchen
Der Kompetenznachweis A1/A3 ist Pflicht für Drohnen ab 250 g Startmasse — also für die Air-, Mavic- und die meisten größeren Klassen. Unter 250 g (etwa die Mini-Serie) brauchen Sie ihn nicht — aber zwei Pflichten gelten trotzdem: die Haftpflichtversicherung (immer, für jede Drohne) und die Registrierung als Betreiber, sobald die Drohne eine Kamera hat und kein Spielzeug ist. Praktisch heißt das: fast jede Kameradrohne.
Schritt 2: Als Betreiber beim LBA registrieren
Die Registrierung läuft online beim Luftfahrt-Bundesamt. Sie erhalten eine e-ID, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss — ein Etikett oder wasserfester Stift genügt. Registriert wird der Betreiber, nicht jede einzelne Drohne: Eine e-ID gilt für alle Ihre Drohnen.
Schritt 3: Das kostenlose Online-Training absolvieren
Auf lba-openuav.de stellt das LBA das offizielle Training kostenlos bereit. Es deckt die neun Wissensgebiete ab — von Luftrecht über Betriebsverfahren bis Meteorologie. Sie arbeiten es im eigenen Tempo durch; die meisten brauchen einen halben bis einen Tag.
Die ehrliche Einschränkung: Das Training stellt den Stoff dar, fragt ihn aber nicht ab. Es gibt keine unbegrenzten Probeprüfungen, keine Auswertung nach Themengebiet und keine Erklärung, warum eine Antwort falsch war. Genau dort setzt Prüfungsvorbereitung wie unsere an — nötig ist sie nicht, hilfreich vor allem für alle, die sicher im ersten Anlauf bestehen wollen.
Schritt 4: Die Online-Prüfung ablegen
Direkt im Anschluss, ebenfalls online beim LBA: 40 Multiple-Choice-Fragen, Bestehensgrenze 75 % (also mindestens 30 richtige), Gebühr 25 € inklusive Ausstellung. Der Nachweis gilt 5 Jahre, EU-weit. Niemand außer dem LBA kann ihn in Deutschland ausstellen — jeder andere Anbieter verkauft Vorbereitung, nicht den Nachweis.
Der häufigste Stolperstein in der Prüfung: die Unterkategorien durcheinanderbringen — welche Drohnenklasse (C0, C1 …) darf in welcher Unterkategorie (A1, A2, A3) wie nah an Menschen? Dieses Thema lohnt doppelte Aufmerksamkeit.
Schritt 5: Nachweis mitführen, Regeln kennen, fliegen
Den Nachweis (digital genügt) beim Flug dabeihaben. Die Grundregeln gelten für alle: maximal 120 m Höhe, Drohne immer in Sichtweite, nie über Menschenansammlungen. Wo Sie fliegen dürfen, zeigt für Deutschland die amtliche Karte des dipul-Kartentools.
Vor der Prüfung einmal ehrlich testen?
Sechs Fragen im echten Prüfungsformat, mit Erklärung nach jedem Klick — ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse: zur kostenlosen Probe. Danach wissen Sie, ob Ihnen das Amtstraining reicht oder ob Sie den Simulator mit 220 Fragen dazunehmen.
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Was kostet der Drohnenführerschein wirklich?
Brauche ich das Fernpilotenzeugnis A2 überhaupt?