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1. Erst die Karte: liegt der Ort in einem gesperrten Gebiet?
Die Verordnung nennt sie geografische UAS-Gebiete: Bereiche, in denen das Fliegen verboten, eingeschränkt oder an Bedingungen geknüpft ist. Sie lassen sich nicht auswendig lernen — manche entstehen kurzfristig, etwa bei Großschadenslagen oder Staatsbesuchen. Deshalb gehört der Blick auf die Karte vor jeden Start, auch am vertrauten Platz.
| Land | Amtliche Karte |
|---|---|
| Deutschland | dipul-Kartentool der DFS |
| Österreich | Dronespace-Karte der Austro Control |
| Schweiz | Karte des BAZL |
Die Karte in der App des Herstellers ist eine Hilfe, aber keine Rechtsgrundlage — sie arbeitet mit einem eigenen, oft veralteten Datenstand. Maßgeblich ist die amtliche Darstellung, und die Verantwortung für die Prüfung bleibt beim Piloten. In Österreich gilt zusätzlich: Naturschutz ist Ländersache, Schutzgebiete sind auf der Karte teils nicht erfasst.
Wo ohne besondere Erlaubnis nicht geflogen werden darf
- Kontrollzonen von Flughäfen — nur mit Freigabe der zuständigen Flugverkehrskontrolle.
- 1,5 km um Flugplätze ohne Kontrollzone, gemessen von den Start- und Landeflächen.
- Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, militärische Anlagen.
- Verkehrswege und Infrastruktur: Bahnanlagen, Bundesfernstraßen, Anlagen kritischer Infrastruktur.
- Naturschutzgebiete, Nationalparks, Kernzonen von Biosphärenreservaten und Natura-2000-Gebiete — Ausnahmen erteilt die zuständige Landesbehörde.
- Über Menschenansammlungen — in der offenen Kategorie nie, unabhängig von Gewicht, Klasse und Höhe.
Wie weit ein gesperrter Bereich jeweils reicht, zeigt die Karte. Nicht jedes Gebiet ist übrigens ganz gesperrt: Manche sind nur „eingeschränkt", etwa mit einer Höhenbegrenzung oder der Pflicht, vorher zuzustimmen.
2. Wie nah an Menschen und Häuser? Das entscheiden Drohne und Nachweis
Wie dicht Sie an unbeteiligte Personen und Bebauung herandürfen, hängt an der Unterkategorie, und die ergibt sich aus der Klasse Ihrer Drohne und Ihrem Nachweis:
| Unterkategorie | Typische Drohne | Was gilt |
|---|---|---|
| A1 | C0, C1 (unter 900 g) | Fliegen in der Nähe einzelner Personen; Überflug Unbeteiligter vermeiden, nie über Menschenansammlungen |
| A2 | C2 + Fernpilotenzeugnis A2 | 30 m Abstand zu Unbeteiligten, im Langsamflugmodus 5 m |
| A3 | C2 bis C4, schwere Bestandsdrohnen | keine Unbeteiligten im Fluggebiet, 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten |
Ältere Drohnen ohne C-Kennzeichnung fliegen seit 2024 nach Gewicht: unter 250 g wie A1, darüber nur noch in A3. Die Einzelheiten stehen unter Drohnenklassen und Unterkategorien.
3. Wie hoch und wie weit?
- Höchstens 120 m über der Erdoberfläche — nicht über dem Startpunkt. Am Hang wandert die erlaubte Höhe mit dem Gelände mit.
- In Sichtweite: Sie müssen die Drohne ohne Hilfsmittel sehen können; Brille und Kontaktlinsen zählen nicht als Hilfsmittel. Mit Videobrille nur mit einem Luftraumbeobachter daneben.
- Nachts ist Fliegen erlaubt; Drohnen mit Klassenkennzeichnung brauchen dann ein grünes Blinklicht, und der Sichtkontakt muss trotzdem bestehen.
Im eigenen Garten — und über dem Nachbarn
Der eigene Garten ist kein Sonderfall: Auch dort gelten die Gebietsregeln der Karte, und die Versicherungspflicht bleibt bestehen. Über fremden Wohngrundstücken dürfen Drohnen ab 250 g oder mit Kamera nur mit Zustimmung der Berechtigten fliegen. Wer dabei filmt, berührt außerdem den Datenschutz — erkennbare Personen sind personenbezogene Daten; siehe Privatsphäre und Datenschutz.
Im Ausland
Innerhalb der EU gelten dieselben Grundregeln, und Ihr Nachweis ist überall anerkannt. Die geografischen Gebiete sind aber Sache jedes Landes — vor dem Urlaub also die Karte des Reiselands prüfen, nicht die deutsche.
Genau das wird in der Prüfung gefragt
Luftraumbeschränkungen sind eines der neun Wissensgebiete der A1/A3-Prüfung — mit den Abständen, Gebieten und Fallstricken von oben: das Wissensgebiet im Überblick. Und ob Sie die Fragen dazu beantworten könnten, zeigen 18 Prüfungsfragen mit Lösungen, ohne Anmeldung.
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