Inhalt
- Die kurze Antwort
- Warum die Versicherung Pflicht ist
- Wie hoch die Deckung sein muss
- Gilt die Pflicht auch für Drohnen unter 250 g?
- Reicht meine Privathaftpflicht?
- Was eine Drohnenversicherung kostet
- Gewerbliche Nutzung
- Nachweis mitführen und Bußgeld
- Österreich und Schweiz
- Versicherung kommt auch in der Prüfung dran
- Weiterlesen
Die kurze Antwort
- Deutschland: Haftpflicht ist für jede Drohne Pflicht, egal wie schwer, privat wie gewerblich.
- Mindestdeckung: 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) — eine Rechengröße des Internationalen Währungsfonds, deren Euro-Wert schwankt.
- Der Versicherungsnachweis muss bei jedem Flug dabei sein.
- Wer ohne Versicherung fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — das Gesetz erlaubt Bußgelder bis 50.000 €.
- Die Privathaftpflicht deckt Drohnen manchmal, oft nur bis zu einem Gewicht — schriftlich bestätigen lassen.
Warum die Versicherung Pflicht ist
Die Pflicht steht in § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz: Der Halter eines Luftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Drohnen sind Luftfahrzeuge — private als „Flugmodelle“, gewerblich genutzte als „unbemannte Luftfahrtsysteme“ (§ 1 Abs. 2 LuftVG). Eine Gewichtsuntergrenze nennt das Gesetz nicht. Das Luftfahrt-Bundesamt fasst es so zusammen: „Der Betreiber ist nach § 43 LuftVG verpflichtet, für die Haftung im Schadensfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.“
Der Grund ist die Gefährdungshaftung des Luftrechts: Wer eine Drohne betreibt, haftet für Schäden auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Ein Windstoß, ein Funkabriss, ein Akkuausfall — der Schaden am Auto oder am Menschen darunter geht trotzdem auf den Halter. Ohne Versicherung zahlt er aus eigener Tasche.
Wie hoch die Deckung sein muss
Die Mindestsumme ergibt sich aus § 102 Abs. 2 LuftVZO in Verbindung mit § 37 Abs. 1 LuftVG: Für Luftfahrzeuge unter 500 kg sind es 750.000 Rechnungseinheiten, also Sonderziehungsrechte. Einen festen Euro-Betrag gibt es nicht, weil der Kurs schwankt — Versicherer runden in der Regel großzügig auf und bieten Summen von einer Million Euro und mehr.
Mehr Deckung ist bei Personenschäden kein Luxus
Die Mindestsumme ist eine Untergrenze. Ein schwerer Personenschaden — Behandlung, Verdienstausfall, Rente — kann sie übersteigen. Den Rest trägt der Halter selbst.
Gilt die Pflicht auch für Drohnen unter 250 g?
In Deutschland ja. Die 250-Gramm-Grenze entscheidet über den Kompetenznachweis und — zusammen mit der Kamera — über die Registrierung, nicht über die Versicherung. Auch eine Mini-Drohne mit 249 g braucht eine Haftpflicht. Was sonst noch unter 250 g gilt, steht in unserem Ratgeber Drohne unter 250 g.
Bei der Betreiberregistrierung beim LBA werden die Versicherungsdaten abgefragt. Ohne sie zeigt das Portal die e-ID nicht an.
Reicht meine Privathaftpflicht?
Manchmal. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: „Die Bandbreite, ob und bis zu welchem Gewicht versichert wird, ist sehr groß.“ Ältere Policen schließen Luftfahrzeuge oft ganz aus, neuere nehmen Drohnen bis zu einem bestimmten Gewicht mit auf — laut Stiftung Warentest (Finanztest 3/2025) meist bis 2,5 kg. Für eine Hobbydrohne bis 250 g ist die bestehende Privathaftpflicht deshalb oft der günstigste Weg — wenn sie Drohnen wirklich einschließt.
- In den Bedingungen nach „Drohnen“, „unbemannte Luftfahrtsysteme“ oder „Flugmodelle“ suchen.
- Gewichtsgrenze, Geltungsbereich (Ausland?) und Ausschlüsse prüfen.
- Den Schutz schriftlich bestätigen lassen — diese Bestätigung taugt zugleich als Nachweis zum Mitführen.
Steht dort nichts oder ein Ausschluss für Luftfahrzeuge, brauchen Sie eine eigene Drohnen-Haftpflicht.
Was eine Drohnenversicherung kostet
Eine reine Drohnen-Haftpflicht für den Hobbybetrieb gibt es ab etwa 40 € im Jahr. Teurer wird es mit höherer Deckung, mehreren oder schwereren Drohnen, Auslandsschutz und vor allem bei gewerblicher Nutzung. Wir nennen bewusst keine Tarife und erhalten von keinem Versicherer Provision — vergleichen Sie die Bedingungen, nicht nur den Preis:
- Deckungssumme — mindestens die gesetzlichen 750.000 SZR, besser deutlich mehr.
- Gewicht und Anzahl — gilt der Schutz für alle Ihre Drohnen oder nur für eine bestimmte?
- Geltungsbereich — nur Deutschland, EU oder weltweit?
- Ausschlüsse — häufig betroffen sind Wettbewerbe, FPV-Racing und Eigenbauten.
- Nutzungsart — privat, nebenberuflich oder gewerblich.
- Kasko — deckt Schäden an der eigenen Drohne. Freiwillig und eine ganz andere Versicherung als die Pflicht-Haftpflicht.
Gewerbliche Nutzung
Das Gesetz unterscheidet bei der Pflicht nicht zwischen privat und gewerblich — versichert sein muss beides. Der Unterschied liegt im Vertrag: Private Policen und Privathaftpflicht-Klauseln decken gewerbliche Flüge in der Regel nicht. Wer Fotos verkauft, Dächer inspiziert oder vermisst, braucht eine Police, die genau diese Nutzung abdeckt. Wie der Weg zum gewerblichen Einsatz aussieht, steht im Ratgeber Drohnenpilot werden.
Nachweis mitführen und Bußgeld
Bei jedem Flug muss eine „Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden“ dabei sein (§ 106 Abs. 2 LuftVZO). Wer sie nicht dabeihat, handelt ordnungswidrig. Wer gar nicht versichert ist, ebenfalls — nach § 58 LuftVG sind dafür Bußgelder bis 50.000 € möglich. Feste Regelsätze für Drohnen hat der Gesetzgeber nicht veröffentlicht.
Österreich und Schweiz
| Deutschland | Österreich | Schweiz | |
|---|---|---|---|
| Pflicht ab | jeder Drohne | wenn Registrierung nötig: ab 250 g oder mit Kamera | über 250 g (BAZL: ab 250 g) |
| Mindestdeckung | 750.000 SZR | 750.000 SZR | 1 Mio. CHF |
| Nachweis mitführen | ja | ja, mit Registrierungsbestätigung | ja |
| Rechtsgrundlage | § 43 LuftVG, § 102 LuftVZO | § 24j, §§ 151, 164 LFG | Art. 35 VLK |
Österreich: Die Pflicht hängt an der Registrierung. Registrieren muss sich, wer eine Drohne ab 250 g betreibt — oder eine leichtere mit Kamera, sofern sie kein Spielzeug ist. Bei der Registrierung auf dronespace.at wird die Polizzennummer eingetragen; Austro Control verlangt eine Deckung von mindestens 750.000 SZR. Eine pauschale Polizze für alle Drohnen eines Betreibers ist erlaubt. Mehr dazu: Drohnenführerschein in Österreich.
Schweiz: Nach Art. 35 der Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) braucht jede Drohne über 250 g eine Haftpflicht mit mindestens einer Million Franken. Das BAZL empfiehlt, auch leichtere Drohnen zu versichern. Ältere Quellen nennen noch 500 g — das war die Regel vor 2023. Mehr dazu: Drohnenführerschein in der Schweiz.
Keine Versicherungsberatung
Drohnenklar vermittelt keine Versicherungen und empfiehlt keine Tarife. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Mindestanforderungen; welche Police zu Ihnen passt, klären Sie mit dem Versicherer oder einem Makler.
Versicherung kommt auch in der Prüfung dran
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