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Wissensgebiet

Privatsphäre und Datenschutz beim Drohnenflug

Das kleinste Wissensgebiet, aber das mit den unangenehmsten Folgen im echten Leben. Die Prüfungsfragen sind machbar, wenn man einen Grundsatz verstanden hat: Erkennbare Personen sind personenbezogene Daten.

Eines der neun Wissensgebiete der Online-Prüfung A1/A3 · Stand: September 2026

Inhalt
  1. Worum es geht
  2. Was in der Prüfung abgefragt wird
  3. Drei Fragen aus unserem Katalog
  4. Typische Fehler
  5. Die neun Wissensgebiete

Worum es geht

Sobald auf einer Aufnahme Personen erkennbar sind, verarbeitet man personenbezogene Daten — mit allem, was die Datenschutz-Grundverordnung daran knüpft. Die vielzitierte Haushaltsausnahme für rein persönliche und familiäre Tätigkeiten kann greifen, etwa bei Aufnahmen über dem eigenen Garten ohne Öffentlichkeitsbezug. Sie endet aber, sobald veröffentlicht oder weitergegeben wird — und im öffentlichen Raum greift sie regelmäßig nicht.

Die wirksamste Maßnahme ist keine Rechtskonstruktion, sondern Datenminimierung: nicht aufnehmen, was nicht gebraucht wird. Die Kamera abgewandt starten, Gesichter und Kennzeichen unkenntlich machen, Rohmaterial löschen, sobald der Zweck erfüllt ist. Wird versehentlich das Nachbargrundstück mitgefilmt, ist die richtige Reaktion, das Material zügig zu löschen oder unkenntlich zu machen — „war keine Absicht" ist keine Rechtsgrundlage.

Zwei Punkte werden regelmäßig übersehen. Erstens die GPS-Metadaten in Bilddateien: Sie verraten den genauen Aufnahmeort, etwa den eines Wohnhauses, und sollten vor einer Veröffentlichung entfernt werden. Zweitens gilt: Ein Auftrag ersetzt keine Rechtsgrundlage. Wer für einen Kunden eine Veranstaltung mit erkennbaren Gästen filmt, braucht eine Information der Betroffenen oder eine andere tragfähige Grundlage — der Wunsch des Auftraggebers allein genügt nicht.

Was in der Prüfung abgefragt wird

  • Wann Aufnahmen personenbezogene Daten enthalten
  • Reichweite und Grenzen der Haushaltsausnahme
  • Datenminimierung als wirksamste Schutzmaßnahme
  • Richtiger Umgang mit versehentlich erfassten Aufnahmen
  • Speicherbegrenzung: Rohmaterial nicht auf Vorrat behalten
  • GPS-Metadaten in Fotos und ihre Risiken
  • Auftragsarbeiten mit erkennbaren Personen
  • Unterschied zwischen privatem Flug und hoheitlicher Überwachung

Drei Fragen aus unserem Katalog

Im Originalformat der Prüfung: vier Antworten, eine davon richtig. Die Erklärung steht jeweils darunter — erst selbst entscheiden, dann aufklappen.

Frage 1: Sie filmen mit der Drohne über einem öffentlichen Platz, Passanten sind erkennbar. Was gilt?

  • A Die Datenschutz-Grundverordnung gilt, eine Rechtsgrundlage ist nötig
  • B Öffentlicher Raum ist vom Datenschutz ausgenommen
  • C Es genügt, das Video nicht zu veröffentlichen
  • D Erlaubt, solange die Drohne über 50 m fliegt
Antwort und Erklärung

Richtig ist A: Die Datenschutz-Grundverordnung gilt, eine Rechtsgrundlage ist nötig

Erkennbare Personen sind personenbezogene Daten. Die Ausnahme für rein private Tätigkeiten greift bei Aufnahmen im öffentlichen Raum und bei Veröffentlichung regelmäßig nicht.

Frage 2: Sie filmen versehentlich das Nachbargrundstück mit. Was ist die richtige Reaktion?

  • A Aufnahme löschen bzw. den betroffenen Bereich nicht weiterverwenden
  • B Die Aufnahme grundsätzlich behalten, da unbeabsichtigt
  • C Die Aufnahme veröffentlichen, weil kein Vorsatz vorlag
  • D Nichts, solange niemand erkennbar ist
Antwort und Erklärung

Richtig ist A: Aufnahme löschen bzw. den betroffenen Bereich nicht weiterverwenden

Unbeabsichtigt erfasste personenbezogene Daten sollten so schnell wie möglich gelöscht oder unkenntlich gemacht werden. „Unabsichtlich" schützt nicht vor der datenschutzrechtlichen Bewertung.

Frage 3: Welche Rolle spielt die Metadaten-Speicherung (z. B. GPS-Koordinaten) in Fotos für den Datenschutz?

  • A Sie kann den genauen Aufnahmeort preisgeben, etwa eines Privatgrundstücks
  • B Metadaten haben keinen datenschutzrechtlichen Bezug
  • C Sie betreffen nur die Kamera, nicht Personen
  • D Sie werden automatisch bei jeder Veröffentlichung entfernt
Antwort und Erklärung

Richtig ist A: Sie kann den genauen Aufnahmeort preisgeben, etwa eines Privatgrundstücks

GPS-Metadaten in Bilddateien können ungewollt den genauen Standort preisgeben — etwa den eines Wohnhauses. Vor einer Veröffentlichung lohnt sich ein bewusster Blick auf die Metadaten.

Typische Fehler

„Öffentlicher Platz, also darf ich filmen"

Gerade im öffentlichen Raum greift die Haushaltsausnahme regelmäßig nicht, weil erkennbare Dritte betroffen sind.

Rohmaterial unbegrenzt aufheben

Die Speicherbegrenzung verlangt das Löschen, sobald der Zweck erreicht ist. Ein pauschales Archivieren ist keine zulässige Begründung.

Metadaten vergessen

Ein sonst harmloses Bild kann über die eingebetteten Koordinaten den genauen Standort eines Wohnhauses preisgeben.

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Die neun Wissensgebiete

Die A1/A3-Prüfung verteilt ihre 40 Fragen über diese neun Gebiete: